Kapitalerhöhung 2021

Zur Durchführung der am 1. Dezember 2020 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung war entsprechend den Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes ein Wertpapierinformationsblatt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Gestattung einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblattes am 17. März 2021 gestattet. 

Das Wertpapierinformationsblatt finden Sie hier:

Wertpapierinformationsblatt

Die Bezugsfrist für die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung beginnt am 22. März 2021 und endet am 6. April 2021. Das Bezugsangebot und den Zeichnungssschein finden Sie hier:

Bezugsangebot

Zeichnungsschein